Die drei größten Fehler beim Vererben des „Familienheimes“

Was es beim Vererben zu beachten gibt

Die Vererbung einer vom Erblasser selbst genutzten Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus) an den überlebenden Ehepartner oder an Kinder steht steuerlich unter einem besonderen Schutz. Der Erwerb bleibt regelmäßig erbschaftssteuerfrei, wenn auch der Erbe das sogenannte Familienheim nach dem Tod des Erblassers für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt. Problematisch kann in diesem Zusammenhang sein, wenn der Erbe…

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